Ich bin bereits Kommissar

Direktionsbrevet

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Bewerbungsfrist für das Direktionsbrevet 2024-2026 begonnen hat. Die folgenden Informationen werden Sie durch den gesamten Bewerbungsprozess führen:

Veröffentlichung: Diese Ausschreibung wird heute auf unserer Website Jobpol.be unter der Rubrik "Ich bin bereits ein Kollege“ / "Kommissar" veröffentlicht.

Bewerbungsfrist: Die Bewerbungen müssen spätestens bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden.

Bewerbungsunterlagen: Damit Ihre Bewerbung vollständig ist, muss sie zwingend die folgenden Elemente enthalten:

  1. Bewerbungsformular: Die Daten müssen über das MS Forms-Formular eingegeben werden, das auf unserer Website Jobpol.be unter der Rubrik  "Nützliche Dokumente“ zur Verfügung steht.
  2. Diplom oder Zeugnis: Eine digitale Kopie Ihres unter Punkt 2.2. des Aufrufs genannten Diploms oder Zeugnisses muss als digitaler Anhang dem MS Forms-Formular beigefügt werden.
  3. Beschreibung der beruflichen Entwicklung: Ein Dokument, das Ihren beruflichen Werdegang beschreibt, muss ebenfalls als digitaler Anhang dem MS Forms-Formular beigefügt werden.
  4. Bescheinigung über das Kaderalter: Eine Bescheinigung, die die siebenjährige Zugehörigkeit als Mitglied im Offizierskader bescheinigt, muss als digitaler Anhang zum MS Forms Formular eingereicht werden.
  5. Bescheinigung über die mindestens sechsmonatige Tätigkeit als Polizeikommissar bei der Lokalen Polizei, wenn es sich um ein Personalmitglied der Föderalen Polizei handelt, oder über die mindestens sechsmonatige Tätigkeit als Polizeikommissar bei der Föderalen Polizei, wenn es sich um ein Personalmitglied der Lokalen Polizei handelt. Die Teilnahme an der Grundausbildung für den Offizierskader gilt nicht als Ausübung einer Beschäftigung als Polizeikommissar.

Kalender der Auswahlprüfungen: Die Auswahlprüfungen finden von Dezember 2024 bis Mai 2025 statt.

Die Prüfung der Kenntnisse ist für den 13. Februar 2025 geplant. Die Liste der Fächer finden Sie auf der Website www.jobpol.be in der Rubrik "Nützliche Dokumente“.

Die zusätzliche Zulassungsprüfung ist für den 12. Dezember 2024 geplant.

Informationssitzungen:

Es findet am Dienstag, dem 15. Oktober 2024 um 09.30 Uhr über Teams eine Informationssitzung statt. Wir bitten Sie, sich vorher über diesen Link zu registrieren.

Zur zusätzlichen Zulassungsprüfung wird am Donnerstag, dem 10. Oktober 2024 um 09.30 Uhr über Teams eine Informationssitzung veranstaltet. Wir bitten Sie, sich über diesen Link zu registrieren.

Zusätzliche Informationen: Den Aufruf an die Bewerber, die Anmeldeformulare, die Auswahlreglung sowie alle Informationen zu dieser Prüfung finden Sie auf der Website http://www.jobpol.be/ in der Rubrik "Ich bin ein Kollege“ -> „Kommissar“ unter „Nützliche Dokumente“.

Wir empfehlen Ihnen, diese Dokumente zu konsultieren, um sich mit den Kriterien und Anforderungen der Auswahl vertraut zu machen.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Abteilung unter DRP.RecSel.Brevet@police.belgium.eu.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

 

Anmeldebedingungen

Um zum Auswahlverfahren vor der Ausbildung zum Hauptkommissar zugelassen zu werden, muss der Kandidat die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ein Kaderalter von mindestens sieben Jahren im Offizierskader aufweisen.
  • Inhaber eines Diploms oder Zeugnisses sein, das mindestens gleichwertig ist mit denjenigen, die für die Anwerbung für Stellen der Stufe A berücksichtigt werden ODER, für die Bewerber, die kein Diplom der Stufe A oder gleichwertiges Zeugnis besitzen, die zusätzliche Zulassungsprüfung bestanden haben.
  • Während mindestens sechs Monaten in der Lokalen Polizei UND ebenfalls während mindestens sechs Monaten in der Föderalen Polizei (neue Regel, am 1. Januar 2023 in Kraft getreten) eine Stelle als Polizeikommissar bekleidet haben. Die Teilnahme an der Grundausbildung des Offizierskaders gilt nicht als Bekleidung einer Stelle als Polizeikommissar.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, empfehlen wir Ihnen, den Königlichen Erlass vom 12. Oktober 2006, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 9. Oktober 2017, der den Rechtsrahmen zum Direktionsbrevets festlegt, zu konsultieren.

Die zusätzliche Zulassungsprüfung

Bewerber, die den Rang eines Polizeikommissars innehaben und nicht über das entsprechende Diplom oder Zeugnis verfügen, können die zusätzliche Zulassungsprüfung ablegen. Bei dieser zusätzlichen Zulassungsprüfung werden die analytischen, konzeptionellen und synthetischen Fähigkeiten der Kandidaten getestet, Sie besteht aus zwei Teilen:

  • einer Prüfung der kognitiven Fähigkeiten
  • eine Syntheseübung und einer Kommentarabhandlung

Nur die Kandidaten, die in der Prüfung der kognitiven Fähigkeiten mindestens 50 Punkte erreicht haben, werden zum Teil „Syntheseübung und Kommentarabhandlung“ des Auswahlverfahrens zugelassen. Die Bewerber, die im Teil „Syntheseübung und Kommentarabhandlung“ mindestens 50 % erreicht haben, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.

Auswahlversuche

Das Auswahlverfahren, das der Ausbildung zum Hauptkommissar vorangeht, besteht aus vier Teilen:

 

Auswahl

Wissensprüfung

Wissensprüfung

Die Wissensprüfung ist ein schriftlicher Test, in dem die Kenntnisse der Bewerber geprüft werden.

Kandidaten, die mindestens 60 % erreicht haben, dürfen an den weiteren Auswahlprüfungen teilnehmen.

Die Wissensprüfung wird von der Auswahl- und Rekrutierungsdienst durchgeführt.

Prüfung der beruflichen Fähigkeiten

Prüfung der beruflichen Fähigkeiten

Die Prüfung der beruflichen Fähigkeiten erfolgt anhand der persönlichen Akte des Bewerbers und seines Laufbahnverlaufs.

Tests zur Messung des Potenzials und der Managementfähigkeiten des Kandidaten

Tests zur Messung des Potenzials und der Managementfähigkeiten des Kandidaten

Diese Tests werden nach der Assessment-Center-Methode organisiert, die auf der Grundlage von Simulationstechniken funktioniert. Während dieser Übungen werden die Teilnehmer mit Problemen konfrontiert, die in gewissem Maße mit ihrer künftigen Arbeitssituation zu tun haben.

Die Übungen dienen der Prüfung der Managementfähigkeiten der Teilnehmer, wobei von Ihnen konkrete Maßnahmen erwartet werden. Das Verhalten des Teilnehmers wird von einem Gremium von Beisitzern beobachtet, die für diesen Zweck geschult wurden.

Interview

Interview

Das Interview dient dazu, anhand der gesammelten Elemente festzustellen, ob das Profil des Bewerbers dem allgemeinen Profil eines Polizeihauptkommissars in Bezug auf Wissen, Kompetenzen und Werte entspricht. Der Kandidat erscheint vor einer Jury, die ihn befragt und beurteilt.

Bereiten Sie sich vor

Sie bereiten sich durch Lernen vor. Zu diesem Zweck stellt die Föderale Polizei eine Lernstoffliste zur Verfügung, die zu Beginn jedes neuen Auswahlverfahrens aktualisiert wird.

Kompetenzprofil

Informationsmanagement

Organisatorische Erkenntnisse

Einen umfassenden Überblick über Funktionen/Einheiten entwickeln und die Auswirkungen von Entscheidungen auf andere Bereiche richtig einschätzen. Zwecks Optimierung von Prozessen die internen Organisationsparameter abhängig von Vision und Strategie bestimmen.

Konzeptualisieren

Konzeptualisieren durch globales Denken über Werte, Systeme und Prozesse. Aus diesen abstrakten Konzepten konkrete Empfehlungen und praktikable Lösungen ableiten.

Aufgabenmanagement

Organisationsmanagement

Verfahren und Strukturen über alle Einheiten/Funktionen hinweg entwickeln und implementieren. Abhängig von den Umständen die erforderlichen Veränderungen einführen und begleiten, Budgets verfolgen und verwalten.

Verwalten

Mitarbeiter, Ressourcen, Budgets und Zeit in Bezug auf die zu erreichenden Ziele effektiv beurteilen, verwalten, regelmäßig überwachen und nachsteuern.

Organisieren

Die Richtlinien in konkrete, messbare Ziele übersetzen. Übersichtliche Pläne entwickeln, die erforderlichen Ressourcen richtig einsetzen und die notwendigen Maßnahmen zur Überwindung möglicher zukünftiger Hindernisse treffen.

Personalsmanagement

Inspirieren

Andere durch vorbildliches Verhalten innerhalb der Organisation langfristig inspirieren. Vision und Werte der Einheit und Organisation verbreiten und vermitteln.

Teams führen

(Multidisziplinäre) Teams in Richtung der Organisationsziele führen, durch Koordination von Gruppenaktivitäten und durch korrekte und objektive Beurteilung und Einsatz der Kompetenzen der Mitarbeiter.

Management zwischenmenschlicher Beziehungen

Beziehungen knüpfen

Aufbau und Pflege von Beziehungen innerhalb und außerhalb der Organisation, über verschiedene Organisationsebenen hinweg und mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, um so über die Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden zu bleiben.

Beeinflussen

Erreichen eines gesetzten Ziels, indem man einen guten Eindruck hinterlässt, Ideen bei anderen durchsetzt, überzeugende Argumente verwendet, eine Win-Win-Situation schafft und gezielt auf seine(n) Gesprächspartner oder Zuhörer eingeht.

Selbstmanagement

Organisatorisches Engagement

Sich persönlich für die Ergebnisse der Abteilung/der Dienststelle verantwortlich fühlen und die endgültige Verantwortung dafür übernehmen. Sich darüber auf dem Laufenden halten, was im Tätigkeitsbereich der Organisation geschieht. Entwickeln und Pflegen der Organisationsstruktur, Richtlinien und Ziele.

 

Ausbildung

Zulassungsbedingungen

Bewerber, die vom Prüfungsausschuss aufgrund der Ergebnisse der Wissensprüfung, der Prüfung der beruflichen Fähigkeiten, der Tests zur Beurteilung des Potenzials und der Fähigkeiten des Bewerbers als Führungskraft sowie des Interviews für geeignet befunden werden, können sich um eine Beförderung zum Hauptkommissar bewerben.

Ablauf

Die Ausbildung für die Beförderung zum Polizeihauptkommissar erstreckt sich über maximal zwei Studienjahre und umfasst Unterrichtseinheiten mit einer Gesamtdauer von mindestens 150 Stunden, die folgende Bereiche abdecken:

  • Teil I: Führung und Management: die Rolle der Führungskraft, die Integration in das interne und externe polizeiliche Umfeld, die Entwicklung der Strategie: mindestens 75 Stunden
  • Teil II: Leitung und Koordination von Polizeieinsätzen im Bereich der Gerichts- und Verwaltungspolizei: mindestens 75 Stunden

Der Kurs beinhaltet auch eine Gruppenarbeit mit einer Gesamtdauer von bis zu 76 Stunden sowie ein Praktikum mit einer Mindestdauer von 100 Stunden, entweder bei der Föderalen Polizei, der Lokalen Polizei, einem privaten Unternehmen oder einer Regierungsbehörde. Die Nationale Polizeiakademie übernimmt die Organisation dieser Ausbildung.