Lokale Polizei

Die Lokale Polizei gewährleistet auf lokaler Ebene sieben polizeiliche Grundfunktionen. Hierbei handelt sich um verwaltungspolizeiliche und gerichtspolizeiliche Aufträge zur Bewältigung lokaler Ereignisse und Phänomene auf dem Gebiet der Polizeizone und um bestimmte Polizeiaufträge föderaler Art:

  • Revierarbeit

  • Empfang

  • Einsatz

  • polizeilicher Opferbeistand

  • vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums

  • lokale Ermittlung und Untersuchung

  • Straßenverkehr

Die Lokale Polizei setzt sich aus 181 Mehrgemeinde- bzw. Eingemeindezonen zusammen. Jede wird von einem/einer Korpschef(in) geleitet und arbeitet autonom mit den lokalen Behörden zusammen: dem Polizeirat bzw. Gemeinderat, dem Polizeikollegium bzw. Bürgermeister, dem zonalen Sicherheitsrat und dem Provinzgouverneur. Die Korpschefs wählen alle vier Jahre provinziale Vertreter, die den Ständigen Ausschuss für die Lokale Polizei bilden, um sie in überlokalen Gremien/Arbeitsgruppen/Partnerschaften zu vertreten.

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