Sie werden in eine akkreditierte Polizeiakademie aufgenommen, um Ihre Grundausbildung zu absolvieren. Am Ende der Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Stelle Ihrer Wahl im Rahmen des Mobilitätsprogramms zu bewerben, entweder bei der lokalen Polizei oder bei der föderalen Polizei.
Die Polizeibeamten im Kader des Personals im einfachen Dienst sind die Polizeiinspektoren. Als Inspektor verfügen Sie über umfassende polizeiliche Zuständigkeiten und üben Ihre polizeilichen Zuständigkeiten in allen bestehenden Funktionen aus, mit einigen wenigen Ausnahmen (z.B. Haussuchung).
Manchmal können Sie als Teamleiter eingesetzt werden.
Was das Aufgabenmanagement betrifft, so sind Sie in der Lage, alle Polizeimissionen im Einklang mit der Philosophie der gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit durchzuführen. Wir erwarten, dass die Arbeit eines Inspektors sowohl problemlösungsorientiert als auch bürgerorientiert ist. Auch deshalb ist die Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung, weil die Polizeiarbeit vor allem eine Teamarbeit ist.
Kurz gesagt, die Inspektoren bilden durch ihre Anzahl und die Art ihrer Aufgaben das Herzstück der Polizei.
Die rechtliche Grundlage für die Polizeiarbeit ist im Gesetz über das Polizeiamt vom 5. August 1992 festgelegt.
Besitz eines Diploms oder Zeugnisses der oberen Sekundarstufe (6 Jahre allgemeine, technische, künstlerische oder berufliche Ausbildung, das siebte Jahr ist nicht erforderlich), oder der Nachweis einer sozialen Beförderung.
Was wir von Ihnen für diese Anstellung erwarten: